Die Belegfreigabe kannst du in DATEV Unternehmen online über Anwendungen und Belegfreigabe aufrufen.
Anschließend rufst du in der Belegfreigabe online In Freigabe auf.
Dort findest du alle Belege, die du prüfen und freigeben musst.
Mit einem Klick auf den Beleg rufst du diesen auf.
Rechts am findest du die Möglichkeit dem Beleg eine Kostenstelle zuzuordnen und eine Notiz für die Buchhaltung zu erfassen.
Über das Feld Freigeben kannst du den Beleg freigeben, anschließend steht er der Buchhaltung zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.
Hinweis: Du findest den Beleg anschließend rechts unter dem Punkt Freigegeben.
Hinweis: Kostenstelle und Notiz werden in der weiteren Verarbeitung angezeigt und werden auch in der Buchhaltung über DATEV Rechnungswesen angezeigt.
Falls ein Beleg nicht sofort freigegeben werden kann, kann dieser erst einmal in Klärung verschoben werden, um diesen zum Beispiel mit einer Bestellung abzugleichen.
Hinweis: Belege, die noch geprüft oder geklärt werden müssen, stehen der Weiterverarbeitung in DATEV Rechnungswesen oder Unternehmen online nicht zur Verfügung.
Ist der Beleg freigegeben, kann dieser anschließend direkt in DATEV Unternehmen online oder DATEV Rechnungswesen weiterverarbeitet werden.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.