Für die Freischaltung von Mitarbeitern und Belegtypen für die DATEV Belegfreigabe online wird das Recht Belegfreigabe Administration in der Rechteverwaltung online benötigt.
Zudem benötigt jeder Mitarbeiter einen DATEV SmartLogin oder eine DATEV SmartCard um Belege freizugeben. Diese müssen über die Standardrechte für die Belegfreigabe und die Stammdaten verfügen. Wie diese eingerichtet werden können, erfährst du hier.
Sobald die Belegfreigabe online von der Steuerkanzlei eingerichtet wurde, kannst du deine Mitarbeiter für die Freigabe und Prüfung der Rechnungen freischalten.
Rufe dazu DATEV Unternehmen online und die Belegfreigabe online über Anwendunge auf.
Klicke auf Einrichtung starten und wähle die Belegtypen aus, die zwingend freigegeben beziehungsweise von deinen Mitarbeitern im Freigabeprozess geprüft werden müssen.
Hinweis: Belege, die nicht freigegeben wurden, stehen in DATEV Unternehmen online oder DATEV Rechnungswesen nicht zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.
Klicke nach der Auswahl der Belegtypen auf Weiter.
Tipp: Du kannst auch einen eigenen Belegtyp für die freizugebenden Belege anlegen. Wie das funktioniert erfährst du im Video oben.
Nachdem du die Belegtypen für die Belegfreigabe ausgewählt hast, kannst du den Anwendern, also deinen Mitarbeitern Rechte für die Belegfreigabe zu weisen.
- Zuweisen - Beleg können anderen zur Prüfung zu gewiesen werden
- Freigeben - zugewiesene Belege können freigegeben oder abgelehnt werden
- Papierkorb leeren - abgelehnte Belege können endgültig gelöscht werden.
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